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Hier ein paar Beispiele zu Verwandtschaftsbeziehungen
  1. Bezifferung einzelner Personen in der Familienforschung bzw. der Genealogie:

    In der Genealogie verwendet man Kennziffern um die Ahnen eindeutig in den Ahnenlisten anzugeben.
    Dieses sogenannten Kekulé-System wurde von Stephan KEKULE v. STRADONITZ, 1898 festgelegt.
  • Die Ausgangsperson (BP) erhält immer die Ziffer 1 (egal ob männlich oder weiblich)
  • Männer tragen immer eine gerade Ziffer.
  • Frauen tragen immer eine ungerade Ziffer.
  • Der Vater einer BP erhält immer die doppelte Ziffer.
  • Der Mutter einer BP erhält immer die doppelte Ziffer + 1.

Die Ausgangsperson (BP)  =   Proband ,  Ahnenträger bzw. Ahnling

 

Verwandtschaftsverhältnisse (Kennzeichnung u.a in Schweden)

Kekulè-Nr.

 

engl.

Kennzeichnung mittels Buchstaben

2

Vater 

Father

3

Mutter

Mother

m

4

Großvater 
(väterliche Linie)

Father's Father

ff 

5

Großmutter
(väterliche Linie) 

Father's Mother

fm

6

Großvater
(mütterliche Linie)

Mother's Father

mf

7

Großmutter
(mütterliche Linie)

Mother's Mother

mm

8

UrGroßvater
(väterliche Linie)

Father's Grandfather

fff

9

UrGroßmutter
(väterliche Linie)

Father's Grandmother

ffm

10

UrGroßvater
(mütterliche Linie)

Mother's Grandfather

mff

11

UrGroßmutter
(mütterliche Linie)

Mother's Grandmother

mfm

usw.

 

 

 

 

Bei der Generationszählung kommt es manchmal zu Unterschiede.

Typisch ist das die Generationen nur vom Probanden an gezählt werden. Dann beginnt man mit der Eltern als I. Generation.
(In römischen Ziffern darstellen !)

Möchte man jedoch auch die Generationen der Nachfahren des Probanden nummerieren, so bietet sich folgende Zählweise an:
Die 'Generation des Probanden' wird mit  "Null" beziffert und die Generationen der Nachfahren werden mit negativen Zahlen gezählt.
(In der Tabelle mit arabische Ziffern dargestellt.)

Eine Variante der Zählweise ist (wenn auch nicht so häufig), die Generation des  Probanden mit "Eins" zu besetzen und die  'Generationen der Vorfahren' jeweils um Eins zu erhöhen.
(In der Tabelle mit römischen Ziffern in Klammern dargestellt.)

 

Kommentar per Email von Hrn. F. Rider:

"Die Bezeichnungen für die Vorfahren vor den Urgroßeltern, also "Alteltern" usw. sind Erfindungen aus der Zeit um 1900, sie sind nicht altüberlieferte Begriffe der deutschen Sprache. Damals wurden in genealogischen Zeitschriften mehrere unterschiedliche Vorschläge für solche Benennungen gemacht"
z.B. "Vorfahren vor 10 Generationen" scheint mir einfacher als "Stammgroßeltern"
 

mein Kommentar: 

Ja, es gibt sehr viele Bezeichnungen die man anwenden kann.
z.B. könnte man auch die "Stammgroßeltern" auch als U9-Großeltern bezeichnen.
Ich denke wichtig ist doch nur, dass man sich in seiner Ahnentafel auf eine Begriffsbezeichnung festlegt und diese dann konsequent anwendet. 
Eindeutig sind letztendlich nur die Kekulè-Zahlen !

 

BP

VP

ZP

Familienbeziehung

Kekulè-Nr. zur BP

Anzahl  

Generation
Eltern =  I

Generation
Proband =0

Generation
Proband =(I)

Ich

 

Nachkommen meiner Enkel

Urenkel / Urenkelin

 

 

 

-3

  

Ich

 

Nachkommen meiner Nachkommen

Enkelkinder

Enkel / Enkelin

Enkelsohn / Enkeltochter

 

 

 

-2

  

Ich

Eltern

Nachkommen meiner 
Neffe / Nichte

Groß-Neffe / Groß-Nichte

 

 

 

-2

 

Ich

Eltern

Nachkommen meiner Geschwister

Neffe / Nichte

 

 

 

-1

 

Ich

Großeltern

 

Nachkommen meiner 
Cousin / Cousine 
(im 1.Grad ) 
oder auch Vetter/Base

Cousin / Cousine 
(im 2.Grad ) 

 

 

 

-1

 

Ich

 

meine Nachkommen

Sohn / Tochter oder allgemein: Kinder

 

 

 

-1

 

Ich

 

 

Proband

1

1

 

0

( I )

Ich

 

Nachkommen der Eltern

Bruder / Schwester oder allgemein: Geschwister
( gleichaltrige Geschwister = Zwillinge)

 

 

 

0

 

Ich

Großeltern

Nachkommen meiner Onkel / Tante:
(im 1.Grad ) 

Cousin 1.Grad  / Cousine 1.Grad
oder
auch Vetter/Base

 

 

 

0

 

Ich

Großeltern

Geschwister der Eltern

Onkel / Tante
(im 1.Grad  ) 

 

 

 

1

( II )

Ich

 

Erzeuger

Vater / Mutter oder allgemein: Eltern

2 & 3

2

I

1

( II )

Ich

Ehepartner

Eltern des Ehepartners

Schwiegervater / Schwiegermutter oder Schwiegereltern

 

 

I

1

( II )

Ich

Ur-Großeltern

Kinder von
Ur-Großeltern:

oder
Onkel / Tante der Eltern

Großonkel / Großtante

 

 

II

2

( III )

Ich

 

Eltern der Eltern
oder Großeltern

Großvater
 auch Opa
(Vaters-Vater) (Mutters-Vater)
Großmutter
 auch Oma
(Vater-Mutter) (Mutters-Mutter)

4 & 5
6 & 7

4

II

2

( III )

Ich

 

Eltern der Großeltern
oder Ur-Großeltern

Ur-Großvater
(Vater von Vaters-Vater)
( Vater von Mutters-Vater)
Ur-Großmutter
 auch "Mutterahne"
(Mutter von Vater-Mutter)
 ( Mutter von Mutters-Mutter)

8 bis 12
12 bis 15

8

III

3

( IV )

Ich

 

Eltern der Ur-Großeltern

Alteltern
Altmutter, Altvater

16 bis  31

16

IV

4

( V )

Ich

 

Eltern der Alteltern

Altgroßeltern
Altgroßmutter, Altgroßvater

32 bis 63

32

V

5

( VI )

Ich

 

Eltern der Altgroßeltern

Alturgroßeltern
Alturgroßmutter, Alturgroßvater

64 bis 127

64

VI

6

( VII )

Ich

 

Eltern der Alturgroßeltern

Obereltern
Obermutter, Obervater

128 bis 255

128

VII

7

( VIII )

Ich

 

Eltern der Obereltern

Obergroßeltern
Obergroßmutter, Obergroßvater

256 bis 511

256

VIII

8

( IX )

Ich

 

Eltern der Obergroßeltern

Oberurgroßeltern

512
bis
1023

512

IX

9

( X )

Ich

 

Eltern der Oberurgroßeltern

Stammeltern

1.024
bis 
2.047

1.024

X

10

( XI )

Ich

 

Eltern der Stammeltern

Stammgroßeltern

2.048
bis
4.095

2.048

XI

11

( XII )

Ich

 

Eltern der Stammgroßeltern

Stammurgroßeltern

4.096
bis
8191

4.096

XII

12

( XIII )

Ich

 

Eltern der Stammurgroßeltern

Ahneneltern

8.192
bis
16.383

8.192

XII

13

( XIV )

Ich

 

Eltern der Ahneneltern

Ahnengroßeltern

16.384
bis
32.767

16.384

XIV

14

( XV )

Ich

 

Eltern der Ahnengroßeltern

Ahnenurgroßeltern

32.768
bis
65.535

32.768

XV

15

( XVI )

Ich

 

Eltern der Ahnenurgroßeltern

Urahneneltern

65.536
bis
131.071

65.536

XVI

16

( XVII )

Ich

 

Eltern der Urahneneltern

Urahnengroßeltern

131.072
bis
262.143

131.072

XVII

17

( XVIII )

Ich

 

Eltern der Urahnengroßeltern

Urahnenurgroßeltern

262.144
bis
524.287

262.144

XVIII

18

( IXX )

Ich

 

Eltern der Urahnenurgroßeltern

Erzeltern

524.288
bis
1.048.575

524.288

IXX

19

( XX )

Ich

 

Eltern der Erzeltern

Erzgroßeltern

1.048.576
 bis
2. 097.151

1.048.576

XX

20

( XXI )

Ich

 

Eltern der Erzgroßeltern

Erzurgroßeltern

2.097.152
bis 4.194.303

2.097.152

XXI

21

( XXII )

Ich

 

Eltern der Erzurgroßeltern

Erzahneneltern

4.194.304
bis
8.388.607

4.194.304

XXII

22

( XXIII )

Ich

 

Eltern der Erzahneneltern

Erzahnengroßeltern

8.388.608
bis
16.777.215

8.388.608

XXIII

23

( XXIV )

Ich

 

Eltern der Erzahnengroßeltern

Erzahnenurgroßeltern

16.777.216
bis
33.554.431

16.777.216

XXIV

24

( XV )

 

Weitere Verwandtschaftsbezeichnungen  (für weitere Hinweise bin ich dankbar!) :

Die Bezeichnung "Mutter", [mother], [mommy (Amer.)]  wird umgangssprachlich auch als "Mutti, Mami, Mama"  [ma], [mom] bezeichnet.
Die Bezeichnung "Vater", [father] wird umgangssprachlich auch als "Vati, Pappa, Papi, Pa, Paps" [daddy] bezeichnet.

"Halbschwester" oder "Halbbruder"
Diese haben mit dem Probanden nur ein gemeinsamen Elternteil .
Schwester oder Bruder von gleichem Vater aber ungleicher Mutter, oder umgekehrt.
(Diese Bezeichnung wird jedoch nur selten verwendet, wenn, dann um die besondere verwandtschaftliche Beziehung darzustellen.)

"Halbschwestersohn " oder "Halbschwestertochter"
"Halbbrudersohn " oder "Halbbrudertocher"
Kinder der "Halbschwester" oder des "Halbbruders" auch "Halbnichten" und "Halbneffen".

"Stiefmutter" oder "Stiefvater"
Wenn ein Elternteil erneut heiratet und so zum angeheirateten Elternteil keine Blutsverwandtschaft besteht.

"Stieftochter" oder "Stiefsohn"
Verwandtschaftsverhältnis eines Elternteils zum Kind in einer Familie, zu dem keine Blutsverwandtschaft besteht.

Der Begriff "Oma" [granny or nana]  ist identisch mit der "Großmutter" [grandma] , also der Mutter der Eltern,
wird umgangssprachlich auch als "Gromu, Omi. Omama" oder im Alpenländischenraum  als "Ahnl, Grosi " bezeichnet.
Der Begriff "Opa" [grandpa]  ist identisch mit dem "Großvater" [granddad] , also dem Vater der Eltern,
wird umgangssprachlich auch "Opi" oder Opappa" und im Alpenländischenraum  als "Ähnl " bezeichnet.

Als "Tante" [aunt]  wird die Schwester eines Elternteils bezeichnet.
Als "Onkel" [uncle]  oder auch "Oheim oder Ohm" wird der Bruder eines Elternteils bezeichnet, 
Der "Oheim" ist jedoch kein eindeutiger Begriff, es kann auch ein beliebiger männlicher Blutsverwandter in der Seitenlinie so genannt werden.

Als "Muhme" bezeichnet man meist die "Schwester der Mutter" also die Tante (mütterlicherseits).
"Muhme" ist das weibliche Analogon zu "Oheim", jedoch nicht eindeutig, auch hier können andere weibliche Blutsverwandte so genannt werden.
Vorwiegend wird dieser Ausdruck für ältere Personen angewendet.


Als "Mutterbruder" oder auch "Muhmbruder" bezeichnet man den  "Bruder der Mutter" also den Onkel (mütterlicherseits).
Als "Vaterbruder" bezeichnet man den  "Bruder des Vaters" .

Der Begriff "Base"   [cousin] ist identisch mit der "Cousine (1.Grad) " [first cousin] , also der Tochter von  Onkel und Tante.
Der Begriff "Vetter"  [cousin] ist identisch mit dem "Cousin (1.Grad) " [first cousin] , also dem Sohn von  Onkel und Tante.
Der "Vetter" ist jedoch auch kein eindeutiger Begriff, es kann auch ein beliebiger männlicher Blutsverwandter in der mannes-/ Seitenlinie so genannt werden.

Als "Cousine (2.Grad)" [cousin twice removed ] wird die Tochter von "Cousin bzw. Cousine (1.Grades) " [first cousin] bezeichnet.
Als "Cousin (2.Grad)" [cousin twice removed ]  wird der Sohn von "Cousin bzw. Cousine (1.Grades) " [first cousin] bezeichnet.
Variante:
Als "Coucousin(-e)" wird z.B. in der Schweiz/Aargau der Sohn (Tochter) von  Cousin(-e) bezeichnet.

Der Begriff "Großcousine" ist identisch mit der "Tante im 2.Grad",also der Tochter von Großonkel und Großtante.
Der Begriff "Großcousin"  ist identisch mit dem "Onkel im 2.Grad", also dem Sohn von Großonkel und Großtante.

Gleichaltrige Geschwister werden als "Zwillinge" [twins] bezeichnet.

Schwägerschaft (BGB § 1590)
Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grad der sie vermittelnden Verwandtschaft. Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.
Beispiele: Ehemann - Bruder der Ehefrau "Schwager" , Ehefrau - Mutter des Ehemanns "Schwiegermutter". 
Die Schwägerschaft besteht nur zwischen einem Verheirateten und den Verwandten seines Ehepartners, nicht aber zwischen den beiderseitigen Verwandten der Ehegatten untereinander (z.B. Bruder der der Ehefrau und Mutter des Ehemanns). 

Als "Schwägerin" [sister-in-law]  wird die Ehefrau des Bruders, als auch die Schwester des Ehepartners bezeichnet.
Als "Schwager" [brother-in-law]  wird der Ehemann der Schwester, als auch der Bruder des Ehepartners bezeichnet.
In der Plattdeutschen Sprache wird der Schwager als "Süstermann" bezeichnet.
Als "Geschwager" wird der Schwager als auch die Schwägerin bezeichnet.

keine Schwägerschaft  im Sinn des BGB § 1590:
Als "Schwippschwägerin" [wife of one's brother-in-law] wird die Ehefrau des Bruders des Ehepartners [Ehefrau-des-Schwager's] bezeichnet.
Als "Schwippschwager" [husband of one's sister-in-law] wird der Ehemann der Schwester des Ehepartners [Ehemann-der-Schwägerin] bezeichnet.

Als "Schwiegermutter" [mother-in-law] wird die Mutter des Ehepartners bezeichnet.
Als "Schwiegervater" [father-in-law] wird der Vater des Ehepartners bezeichnet.
Als "Geschwäher" wird der Schwiegervater bezeichnet.

Als "Schwiegertochter" [daugther-in-law] wird die Ehefrau des Sohnes bezeichnet.
Als "Schwiegersohn" [son-in-law] wird der Ehemann der Tochter bezeichnet.

Als "Geschwier" [Aussprache: geschwia ] wird das verwandtschaftliche Verhältnis der "Eltern der Ehepartner" zueinander bezeichnen ("Schwiegereltern" [parents-in-law] zu  "Schwiegereltern").

Als "Geschwieger" [lat.: consobrinus] wird der Mutterbrudersohn oder Mutterschwestersohn, 
also der mütterlich "Cousine (1.Grad) " [first cousin] bezeichnet.

Als "Geschwisterkind" ( Neffe, Nichte ) wird das Kind  des Bruders / Schwester bezeichnet.
Umgangssprachlich (als auch im Behördendeutsch) wird der Ausdruck  "Geschwisterkind"  benutzt
wenn man geschlechtsneutral über Kinder, welche Geschwister sind, spricht bzw. schreibt .

Als "Geschwisterig" werden Schwester und Bruder, also die Geschwister bezeichnet.
Als "Geschwisterbuhlchen" werden die Nichten und Neffen, also die Geschwisterkinder bezeichnet.
Als "Geschwisterdiechter" werden die Großnichten und Großneffen, also die Geschwisterenkel bezeichnet.

Aus dem süddeutschen Raum kommen folgende Begriffe:
     Schweher (= Schwiegervater, manchmal auch Schwiegervater des eigenen Kindes)
     Schwieger (= Schwiegermutter)
     Geschwistergit (= die Geschwister)
     A(h)n, Ähn (= Großvater)
     Ähnin/Enin (= Großmutter)

uneheliche Kinder:

         

Die allgemeine Bezeichnung eines unehelichen Kindes in der Genealogie ist: "illegitimes Kind" bzw. "illegitime Tochter" "illegitimer Sohn"

Volkstümlich bzw. aus dem Mittelalter haben sich folgende Begriffe erhalten:
"Bankert", "Bastard", "Kegel" 

Ein "Bankert" ist ein uneheliches Kind, welches auf der "harten Bank" also der Schlafbank der Magd, einer Bediensteten gezeugt bzw. geboren wurde.
Sprachgeschichtlich steht dieser Ausdruck in Beziehung zur indogermanischen Urform "be-kerdha" welches "außerhalb der Familie" bedeutet.  Sprachlich ist der Ausdruck im niederen Volk verankert.
Kirchenrechtlich wird Bankert als Bezeichnung für ein "Kind einer Unverheirateten" verwendet.
In Süddeutschland ist Bankert noch heute ein Schimpfwort .

Ein "Bastard" ist historisch gesehen ein Kind, welches nicht ehelich gezeugt wurde, oder gezeugt wurde als Zeichen der Unterwerfung des Besiegten.
Den sprachliche Ursprung kann man von französischen bas (bassus, "niedrig") herleiten.
Damit ist der Bastard ein vom Stand her nicht ebenbürtiges oder in wilder Ehe gezeugtes Kind. 
Der Begriff "bâtard" fand dann Eingang in die französische Sprache und kam über das Rittertum in den deutschen Sprachraum.
Hier begann dieses Wort, aus der vornehmen franz. Sprache kommend, das ursprünglich germanisches Wort "Bankert" zu verdrängen.
Heute wird der Begriff "Bastard" als Bezeichnung für Mischlinge genutzt und dies können auch Kinder aus legitimen Verbindungen sein.

Ein uneheliches Kind wird umgangssprachlich auch als "Kegel" bezeichnet.
Die Redewendung "Kind und Kegel" bedeutete demnach alle ehelichen und unehelichen Kinder und ist heute eine stehende Redewendung. Seit dem Mittelalter findet man diesen Ausdruck in der deutschen Sprache.


  

Anmerkung:
Eine nicht direkte Verwandtschaftsbeziehung, ist der "Gevatter" bzw. die "Gevatterin". Damit bezeichnet man umgangsprachlich einen guten Freund oder eine gute Freundin. Früher jedoch war dies oftmals die Bezeichnung für Taufpate bzw. Taufpatin die oftmals in einer direkten Verwandtschaftsbeziehung standen.
 
Wird in der Verwandtschaft jemand als "Freund" bezeichnet, ist dieser in der Regel aus der weiteren Verwandtschaft und oft nur verschwägert aber nicht blutsverwandt.

Kinder bezeichnen häufig auch nicht anverwandte Personen (Freunde, Nachbarn, Erzieherinnen) als "Tante oder Onkel".

Übernimmt jemand die Taufpatenschaft so wird diese Person als "Patentante bzw. Patenonkel" bezeichnet.
Anm.: Nach kirchlichen (kanonischen) Recht gibt ein Eheverbot zwischen Täufling und Pate.

 

 

Michael Tietz
MTietzPost@aol.com